Gewichtung der Prüfungen

Gültig für alle Ausbildungsverträge, welche mit einem Ausbildungsbeginn
vor dem 01. August 2021 abgeschlossen wurden!

Die Gesellenprüfung Teil 1 (Gewichtung 40 %) beinhaltet den
  • Prüfungsbereich 1 > Arbeitsauftrag

 

Die Gesellenprüfung Teil 2 (Gewichtung 60 %) beinhaltet den
  • Prüfungsbereich 2 > Kundenauftrag mit 25 %
  • Prüfungsbereich 3 > Systementwurf mit 12,5 %
  • Prüfungsbereich 4 > Funktions- und Systemanalyse mit 12,5 %
  • Prüfungsbereich 5 > Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 %

 

Die Prüfung ist bestanden wenn:
  • aus beiden Teilen mind. 50% erreicht werden und
  • im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ (≥ 50 %) 
und
  • im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ (≥ 50 %) 
und
  • im Prüfungsbereich 2 (Kundenauftrag) mindestens „ausreichend“ (≥ 50 %) 
und
  • in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche (3 bis 5) von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ (≥ 50 %) 
und
  • in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ (< 30 %) bewertet worden sind.

 

Quelle: 

Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin vom 25. Juli 2008.

 

Gültig für alle Ausbildungsverträge, welche mit einem Ausbildungsbeginn
nach dem 01. August 2021 abgeschlossen wurden!

Die Gesellenprüfung Teil 1 (Gewichtung 30 %) beinhaltet den
  • Prüfungsbereich 1 > Arbeitsauftrag

 

Die Gesellenprüfung Teil 2 (Gewichtung 70 %) beinhaltet den
  • Prüfungsbereich 2 > Kundenauftrag mit 36 %
  • Prüfungsbereich 3 > Systementwurf mit 12 %
  • Prüfungsbereich 4 > Funktions- und Systemanalyse mit 12 %
  • Prüfungsbereich 5 > Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 %

 

Die Prüfung ist bestanden wenn:
  • aus beiden Teilen mind. 50% erreicht werden und
  • im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ (≥ 50 %) 
und
  • im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ (≥ 50 %) 
und
  • im Prüfungsbereich 2 (Kundenauftrag) mindestens „ausreichend“ (≥ 50 %) 
und
  • in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 (PB3, PB4 und PB5) mit mindestens „ausreichend“ (≥ 50 %) 
und
  • in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ (< 30 %) bewertet worden sind.

 

Quelle: 

Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in handwerklichen Elektroberufen vom 30. März 2021.

Vorbereitungslehrgänge

Für den Teil 1 und später dann auch für den Teil 2 der Gesellenprüfung bieten viele Innungen in Voll- oder Teilzeit Vorbereitungslehrgänge an. Alle Vorbereitungslehrgänge finden auf freiwilliger Basis statt. Weitere Details zu den Terminen und zum Ablauf erfahren die Auszubildenden bei den Innungen vor Ort.

 

Ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH)

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) sind ein Förderprogramm der Agentur für Arbeit, das allen Jugendlichen einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss ermöglichen soll. Hierzu wird bei schlechten Leistungen in der Berufsschule ein Nachhilfeunterricht in Kleingruppen kostenfrei angeboten. Näheres hierzu erfahren die Auszubildenden und / oder ihre Eltern bei den Innungen und Berufsschulen vor Ort.

Neuigkeiten

Donnerstag, 20. März 2025 , 10:00 Uhr - Freitag, 21. März 2025 , 12:00 Uhr

Tagung der Lehrlingswarte 2025

des FEG Deutschland e.V. zusammen mit dem Aufgabenerstellungsausschuss im FEG